Teilzeit Gehalt berechnen: So viel verdienst du netto
Wer auf Teilzeit wechseln möchte, steht vor einer entscheidenden Frage: Wie viel bleibt netto übrig, wenn die Stunden sinken? Die Antwort klingt zunächst einfach – weniger Stunden, weniger Geld –, doch die genaue Berechnung ist komplexer als gedacht. Sozialversicherungsgrenzen, Steuerklassen und Minijob-Regelungen spielen alle eine Rolle.
Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du dein Teilzeit Gehalt berechnen kannst: mit der richtigen Formel, konkreten Beispielen für 20, 25, 30 und 32 Stunden pro Woche sowie einem Überblick über die wichtigsten Versicherungsgrenzen 2026.
Die Formel: So berechnest du dein Teilzeit-Brutto
Das Teilzeit-Gehalt lässt sich direkt aus dem Vollzeit-Gehalt ableiten. Grundlage ist der sogenannte Stundenanteil – also das Verhältnis deiner Teilzeitstunden zur vertraglich vereinbarten Vollzeitstunden.
Formel:
Teilzeit-Brutto = (Teilzeit-Stunden ÷ Vollzeit-Stunden) × Vollzeit-Brutto
Beispiel: Du arbeitest bisher 40 Stunden pro Woche und verdienst 4.000 € brutto. Du möchtest auf 30 Stunden reduzieren:
(30 ÷ 40) × 4.000 € = 3.000 € brutto
Diese Formel gilt für eine lineare Stundenreduzierung ohne Gehaltsanpassung durch den Arbeitgeber. In der Praxis kann es Abweichungen geben – etwa wenn ein Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung ein anderes Verhältnis vorsieht.
Vom Brutto zum Netto: Was wird abgezogen?
Vom Brutto werden folgende Abzüge vorgenommen:
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Jahreseinkommen)
- Solidaritätszuschlag (nur noch für höhere Einkommen relevant)
- Krankenversicherung (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag, hälftig vom Arbeitgeber getragen)
- Pflegeversicherung (ca. 3,4–3,6 % je nach Kinderzahl)
- Rentenversicherung (18,6 %, hälftig)
- Arbeitslosenversicherung (2,6 %, hälftig)
Der Gesamtabzug für Arbeitnehmer liegt im mittleren Einkommensbereich bei rund 20–22 % für Sozialversicherungen plus Lohnsteuer je nach Steuerklasse.
Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich unser Brutto-Netto-Rechner, der alle aktuellen Sätze für 2026 berücksichtigt.
Beispielrechnung: Vollzeit 4.000 € → verschiedene Teilzeitstufen
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich ein Vollzeit-Bruttogehalt von 4.000 € bei einer 40-Stunden-Woche auf verschiedene Teilzeitstufen aufteilt. Die Netto-Werte gelten näherungsweise für Steuerklasse I ohne Kinderfreibetrag.
| Stunden/Woche | Anteil | Brutto/Monat | ca. Netto/Monat |
|---|---|---|---|
| 40 h (Vollzeit) | 100 % | 4.000 € | ca. 2.560 € |
| 32 h | 80 % | 3.200 € | ca. 2.100 € |
| 30 h | 75 % | 3.000 € | ca. 1.990 € |
| 25 h | 62,5 % | 2.500 € | ca. 1.680 € |
| 20 h | 50 % | 2.000 € | ca. 1.390 € |
Hinweis: Die Netto-Werte sind Richtwerte und können je nach Steuerklasse, Zusatzbeitrag der Krankenkasse und weiteren Faktoren abweichen. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner für deine individuelle Berechnung.
Was bedeutet das in der Praxis?
Bei einer Reduzierung von 40 auf 30 Stunden sinkt das Brutto um 25 %, das Netto jedoch nur um etwa 22 % – weil du in einer niedrigeren Progression der Lohnsteuer landest. Bei Steuerklasse III oder V kann das Ergebnis deutlich abweichen.
Sozialversicherungsgrenzen: Minijob, Midijob und reguläre Beschäftigung
Wer sein Teilzeit Gehalt berechnen möchte, muss auch die Grenzen der Sozialversicherungspflicht kennen. Diese entscheiden darüber, welche Abzüge überhaupt anfallen.
Übersicht: Beschäftigungsarten und ihre Grenzen 2026
| Beschäftigungsart | Monatliches Brutto | Sozialversicherung Arbeitnehmer | Lohnsteuer |
|---|---|---|---|
| Minijob | bis 556 € | keine (Pauschale trägt AG) | pauschal oder frei (bei Lohnsteuerkarte) |
| Midijob (Übergangsbereich) | 556,01 € – 2.000 € | reduziert (gleitend steigend) | normal nach Steuerklasse |
| Reguläre Beschäftigung | ab 2.000,01 € | voller Arbeitnehmeranteil | normal nach Steuerklasse |
Minijob: Bis 556 € im Monat
Ein Minijob liegt vor, wenn das monatliche Entgelt 556 € nicht überschreitet (Jahresgrenze: 6.672 €). In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, der Arbeitnehmer hat jedoch keine eigenen Abzüge – das Brutto ist also gleich dem Netto (sofern keine Lohnsteuer anfällt).
Wichtig: Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert – wer kein anderes Beschäftigungsverhältnis hat, muss sich anderweitig versichern.
Wer im Minijob rentenversicherungspflichtig bleiben möchte (z. B. für spätere Rentenansprüche), kann auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichten und einen kleinen Eigenanteil einzahlen.
Midijob: Zwischen 556 € und 2.000 € im Monat
Im sogenannten Übergangsbereich (Midijob) steigen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers gleitend an – von nahezu null an der unteren Grenze bis zum vollen Beitrag ab 2.000 €. Das soll verhindern, dass es einen abrupten Einkommenssprung beim Überschreiten der Minijob-Grenze gibt.
Wer also z. B. 800 € oder 1.200 € im Monat verdient, zahlt weniger Sozialversicherungsbeiträge als ein regulär Vollzeitbeschäftigter – und hat dadurch ein etwas günstigeres Netto-Brutto-Verhältnis.
Mehr zu den Auswirkungen der Steuerklasse auf dein Netto erfährst du in unserem Ratgeber: Steuerklassen erklärt – welche passt zu dir?
Besonderheiten beim Wechsel in die Teilzeit
Elterngeld und Krankentagegeld
Das Elterngeld orientiert sich am Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Wer kurz vor der Geburt auf Teilzeit wechselt, reduziert damit auch die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Das sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Auch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem tatsächlichen Bruttoeinkommen – wer in Teilzeit weniger verdient, erhält im Krankheitsfall auch weniger Krankengeld.
Urlaubsanspruch in Teilzeit
Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche) bleibt erhalten – wird jedoch anteilig nach Arbeitstagen berechnet. Wer 3 Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 12 Tage gesetzlichen Mindesturlaub pro Jahr. Tarifliche oder vertragliche Regelungen können davon abweichen.
Rentenpunkte in Teilzeit
In Teilzeit werden weniger Rentenpunkte gesammelt, da die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung geringer sind. Wer langfristig in Teilzeit arbeitet, sollte dies bei der Altersvorsorgeplanung einkalkulieren und ggf. freiwillige Zusatzbeiträge leisten.
Teilzeit Gehalt berechnen: Schritt für Schritt
Wenn du dein Teilzeit-Gehalt selbst berechnen möchtest, gehe so vor:
- Vollzeitstunden und Vollzeit-Brutto ermitteln – beide Werte stehen in deinem Arbeitsvertrag.
- Stundenanteil berechnen – Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden.
- Brutto-Teilzeitgehalt berechnen – Stundenanteil mal Vollzeit-Brutto.
- Sozialversicherungsgrenze prüfen – liegt das Ergebnis unter 556 €, 2.000 € oder darüber?
- Netto ermitteln – mit unserem Brutto-Netto-Rechner oder einer der oben genannten Faustformeln.
Häufige Fragen
Wie berechnet man das Teilzeitgehalt aus dem Vollzeitgehalt?
Das Teilzeitgehalt berechnet sich nach der Formel: (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden) × Vollzeitbrutto. Wer bei 40 Stunden Vollzeit 4.000 € verdient und auf 25 Stunden reduziert, erhält 62,5 % davon – also 2.500 € brutto.
Was bleibt bei 2.000 € brutto in Teilzeit netto übrig?
Bei 2.000 € brutto und Steuerklasse I bleiben nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung rund 1.380–1.420 € netto übrig. Der genaue Betrag hängt von der Steuerklasse, der Krankenkasse und weiteren Faktoren ab.
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob liegt bei einem monatlichen Verdienst bis 556 €. Der Arbeitnehmer zahlt keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge, ist aber nicht automatisch kranken- oder rentenversichert. Ein Midijob liegt zwischen 556,01 € und 2.000 € – hier steigen die Arbeitnehmerbeiträge gleitend an, bis bei 2.000 € der volle Beitrag erreicht ist.
Verliere ich meinen Krankenversicherungsschutz durch Teilzeit?
Nein, solange das monatliche Bruttoeinkommen über 556 € liegt, bleibt die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Nur bei einem Minijob (bis 556 €) ist man nicht automatisch gesetzlich krankenversichert und muss eine andere Absicherung nachweisen – z. B. über die Familienversicherung oder eine eigene Versicherung.
Wie wirkt sich Teilzeit auf die spätere Rente aus?
In Teilzeit werden weniger Entgeltpunkte für die gesetzliche Rentenversicherung gesammelt, da die Beiträge niedriger sind. Wer 20 Jahre in Halbzeit (50 %) arbeitet, sammelt nur halb so viele Rentenpunkte wie ein Vollzeitbeschäftigter. Eine private oder betriebliche Zusatzvorsorge ist daher besonders empfehlenswert.