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Nebenjob Steuern 2026: Was du wissen musst

Wer neben dem Hauptjob noch etwas dazuverdient, stellt sich schnell eine wichtige Frage: Wie viel vom Nebenverdienst bleibt am Ende wirklich übrig? Die Antwort hängt von der Art des Nebenjobs, dem Verdienst und der Steuerklasse ab. Dieser Ratgeber erklärt dir, welche steuerlichen Regeln 2026 für Nebenjobs gelten, wann du eine Steuererklärung abgeben musst und wie du legal mehr netto behältst.


Minijob, Midijob oder regulärer Nebenjob – der Unterschied zählt

Nicht jeder Nebenjob wird steuerlich gleich behandelt. Entscheidend ist, wie viel du verdienst und wie das Beschäftigungsverhältnis eingestuft wird.

Minijob: Bis 556 Euro im Monat steuerfrei

Ein Minijob liegt 2026 vor, wenn du maximal 556 Euro pro Monat oder 6.672 Euro im Jahr verdienst. In diesem Rahmen zahlst du als Arbeitnehmer keine Einkommensteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber übernimmt Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie eine Pauschalsteuer von 2 Prozent.

Wichtig: Du kannst dich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, verlierst dann aber Ansprüche auf die volle Rentenleistung.

Midijob: Übergangsbereich bis 2.000 Euro

Im sogenannten Übergangsbereich (früher „Gleitzone”) zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro monatlich zahlst du anteilig reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Einkommensteuer fällt jedoch an – und hier greift im Nebenjob in der Regel Steuerklasse 6.

Regulärer Nebenjob: Volle Steuer- und Sozialabgaben

Verdienst du im Nebenjob mehr als 2.000 Euro im Monat, gelten die normalen Regeln: volle Beiträge zur Sozialversicherung und Versteuerung nach Steuerklasse 6 – sofern du keinen Freistellungsauftrag gestellt hast oder anderweitig vorsorgen möchtest.


Vergleichstabelle: Minijob vs. Midijob vs. regulärer Nebenjob

MerkmalMinijobMidijobRegulärer Nebenjob
Verdienstgrenzebis 556 €/Monat556,01 – 2.000 €/Monatab 2.000,01 €/Monat
EinkommensteuerNein (pauschal vom AG)Ja, über Steuerklasse 6Ja, über Steuerklasse 6
SozialversicherungPauschal vom AGReduziert (gleitend)Volle Beiträge
Steuererklärung nötig?NeinJaJa
Geeignet fürGelegenheitsjobsRegelmäßige NebentätigkeitVollwertige zweite Stelle

Steuerklasse 6: Was bedeutet das konkret?

Wer einem regulären Nebenjob nachgeht – also mehr als einen Minijob hat –, wird für die zweite Beschäftigung automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Das ist die ungünstigste Steuerklasse im deutschen System: Es gibt weder einen Grundfreibetrag noch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Das bedeutet in der Praxis: Schon der erste Euro aus dem Nebenjob wird besteuert. Der Steuersatz richtet sich nach deinem Gesamteinkommen – je mehr du insgesamt verdienst, desto höher der Grenzsteuersatz.

Kann ich die Steuerklasse 6 vermeiden?

Nein, bei einem zweiten Arbeitsverhältnis ist Steuerklasse 6 gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings bekommst du zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurück – wenn dein Gesamteinkommen unter dem Spitzensteuersatz liegt oder du absetzbare Ausgaben hast.

Ein Ausweg ist der Freistellungsauftrag: Du kannst beim Nebenjob-Arbeitgeber einen Freistellungsauftrag stellen, wenn es sich um Kapitaleinkünfte handelt. Bei Arbeitseinkünften aus einem zweiten Job ist das allerdings nicht möglich.


Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gilt: Wer mehrere Einkünfte hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das trifft auf alle zu, die neben dem Hauptjob eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.

Konkret bist du zur Steuererklärung verpflichtet, wenn:

Für Minijobber gilt eine Ausnahme: Da die Steuer beim Minijob pauschal vom Arbeitgeber abgeführt wird, müssen Minijobber in der Regel keine Steuererklärung abgeben.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2025 endet am 31. Juli 2026 – es sei denn, du nutzt einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, dann verlängert sich die Frist deutlich.

Wie viel Steuern du konkret zahlen musst, kannst du vorab mit dem Brutto-Netto-Rechner auf check-dein-gehalt.online berechnen.


Steuerbeispiel: Hauptjob + Nebenjob 2026

Das folgende Beispiel zeigt, wie sich ein Nebenjob auf die Steuerlast auswirkt – und was am Ende netto übrig bleibt.

Ausgangssituation:

PositionHauptjobNebenjobGesamt
Bruttogehalt3.500 €800 €4.300 €
Lohnsteuer (ca.)~470 €~240 € (Kl. 6)~710 €
Solidaritätszuschlag~0 €
Sozialabgaben (AN-Anteil, ca.)~700 €~160 €~860 €
Netto~2.330 €~400 €~2.730 €

Hinweis: Die Werte sind Näherungswerte und können je nach persönlicher Situation abweichen. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt.

In diesem Beispiel wird der Nebenverdienst von 800 Euro brutto durch Steuerklasse 6 und Sozialabgaben auf rund 400 Euro netto reduziert – also etwa die Hälfte. Nach der Steuererklärung kann es jedoch zu einer Rückerstattung kommen, wenn der durchschnittliche Steuersatz unter dem Grenzsteuersatz liegt.


Freibeträge und Steuervorteile beim Nebenjob

Grundfreibetrag 2026

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 12.096 Euro pro Jahr. Dieser gilt für das Gesamteinkommen – nicht gesondert für Haupt- und Nebenjob. Bei Steuerklasse 6 im Nebenjob wird der Freibetrag bereits im Hauptjob voll verrechnet.

Werbungskosten absetzen

Auch beim Nebenjob kannst du Werbungskosten absetzen: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Fachliteratur oder Weiterbildungen. Übersteigen deine tatsächlichen Kosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (der im Hauptjob schon verbraucht ist), lohnt sich die genaue Auflistung besonders.

Freistellungsauftrag bei Kapitalerträgen

Erzielst du im Nebenjob Kapitaleinkünfte (z. B. als selbstständiger Berater mit eigenem Depot), kannst du bei der Bank einen Freistellungsauftrag bis zu 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Ehepaaren) stellen. Bis zu dieser Grenze bleibt der Gewinn steuerfrei.

Mehr über die steuerlichen Unterschiede zwischen den Steuerklassen erfährst du in unserem Ratgeber: Steuerklassen erklärt.


Selbstständiger Nebenjob: Besonderheiten

Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist – etwa als Freelancer, Coach oder Handwerker –, hat keine zweite Lohnsteuerkarte. Stattdessen werden Gewinne aus der Selbstständigkeit im Rahmen der Einkommensteuererklärung über die Anlage S (Gewerbebetrieb) oder Anlage EÜR erfasst.

Wichtige Punkte:


Häufige Fragen

Muss ich beim Minijob Steuern zahlen?

Nein. Bei einem Minijob bis 556 Euro pro Monat zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 Prozent. Du als Arbeitnehmer hast damit keine steuerlichen Pflichten und musst den Minijob auch nicht in der Steuererklärung angeben.

Was passiert, wenn ich die Minijob-Grenze überschreite?

Sobald dein Verdienst im Nebenjob dauerhaft über 556 Euro monatlich steigt, wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Du wechselst in den Midijob-Bereich oder eine reguläre Beschäftigung – mit entsprechenden Abzügen und der Pflicht zur Steuererklärung.

Welche Steuerklasse gilt für meinen Nebenjob?

Für einen zweiten Job (neben dem Hauptjob) gilt automatisch Steuerklasse 6. Eine Ausnahme besteht beim Minijob: Hier fällt keine Lohnsteuer über die normale Steuerkarte an, weil der Arbeitgeber pauschal besteuert.

Kann ich Ausgaben für den Nebenjob von der Steuer absetzen?

Ja. Alle beruflich veranlassten Ausgaben – Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Home-Office-Pauschale – kannst du als Werbungskosten geltend machen. Das mindert dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuerlast.

Wann lohnt sich die Steuererklärung beim Nebenjob?

Fast immer. Durch Steuerklasse 6 wird im laufenden Jahr oft zu viel Lohnsteuer einbehalten. Bei der Steuererklärung wird das gesamte Jahreseinkommen neu berechnet – häufig gibt es eine Rückerstattung. Wer zudem Werbungskosten oder Sonderausgaben hat, profitiert zusätzlich.