Arbeitgeber Minijob 2026 – Brutto, Pauschalen & Kosten
Als Arbeitgeber müssen Sie bei der Einstellung von Minijobbern verschiedene Kosten und Meldepflichten beachten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Pauschalen und Sozialabgaben auf Sie zukommen.
Kosten für Arbeitgeber im Überblick
| Position | Betrag bei 602 € Minijob |
|---|---|
| Brutto-Gehalt | 602,00 € |
| Pauschale Sozialabgaben (15 %) | 90,30 € |
| Unfallversicherung (ca. 1–3 %) | ca. 10–20 € |
| Gesamtkosten | ca. 700–720 € |
Quellen: Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft
Pauschalabgaben für Minijobs
Der Arbeitgeber entrichten für Minijobber folgende Pauschalen:
1. Sozialabgaben-Pauschale (15 %)
Die 15-%-Pauschale gliedert sich in:
- Rentenversicherung: 15 % des Brutto-Entgelts
- Krankenversicherung: 0 % (Minijobber sind in der Regel privat oder familienversichert)
2. Unfallversicherung
Die Beiträge zur Unfallversicherung hängen von der Branche und der Berufsgenossenschaft ab. Die liegen typischerweise zwischen 1 und 3 % des Brutto-Entgelts.
3. Lohnsteuer-Pauschale (optional)
Arbeitgeber können eine Lohnsteuer-Pauschale von 2 % des Brutto-Entgelts erheben, wenn der Minijobber nicht zur Abgabe einer Lohnsteuerkarte verpflichtet ist.
Mindestlohn und Minijob
Der gesetzliche Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde. Arbeitgeber müssen diesen Stundenlohn auch für Minijobber zahlen. Bei einer 40-Stunden-Woche würde dies einem Bruttomonatslohn von ca. 2.409 Euro entsprechen – dieser überschreitet jedoch die Minijob-Grenze von 602 Euro.
Meldepflichten für Arbeitgeber
Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Jeder Minijob muss innerhalb von 3 Monaten Beginn der Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dies geschieht über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung.
Meldung an das Finanzamt
Minijobber müssen zudem beim Finanzamt über die Lohnsteuerabgabemeldung erfasst werden. Die Lohnsteuer-Pauschale von 2 % wird hier einbehalten.
Häufige Fehler von Arbeitgeber
- Keine Mindestlohn-Einhaltung: Ein Stundenlohn unter 13,90 Euro ist illegal.
- Verspätete Anmeldung: Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale muss fristgerecht erfolgen.
- Überschreitung der 602-Euro-Grenze: Dies führt zur Sozialversicherungspflicht und Nachzahlungen.
- Falsche Pauschalbeträge: Die Pauschalen müssen korrekt berechnet werden.
Fazit
Als Arbeitgeber kommen Sie für einen Minijob mit 602 Euro monatlich auf Gesamtkosten von ca. 700–720 Euro. Die Hauptkostenpunkte sind die 15-%-Pauschale für Sozialabgaben und die Unfallversicherung. Achten Sie darauf, den Mindestlohn einzuhalten und den Minijob fristgerecht bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Quellen: Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung, Mindestlohnkommission, Berufsgenossenschaft. Stand: September 2026.