Gehalt in der Probezeit: Was ist üblich und worauf achten?
Viele Arbeitnehmer fragen sich beim Jobwechsel oder beim Berufseinstieg: Muss ich in der Probezeit weniger Gehalt akzeptieren? Die kurze Antwort lautet: Nein – zumindest nicht automatisch. Ob und wie viel du in der Probezeit verdienst, hängt von deinem Arbeitsvertrag, geltenden Tarifverträgen und einigen gesetzlichen Grundlagen ab. Dieser Ratgeber erklärt dir alles, was du wissen musst.
Was ist die Probezeit überhaupt?
Die Probezeit ist eine befristete Phase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – prüfen können, ob die Zusammenarbeit passt. Gesetzlich geregelt ist sie in § 622 Abs. 3 BGB: Demnach darf die Probezeit maximal 6 Monate betragen. Während dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Wichtig: Die Probezeit ist keine eigene Vertragsart. Du hast ab dem ersten Arbeitstag einen vollwertigen Arbeitsvertrag – und damit auch Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Gehalt.
Bekommst du in der Probezeit weniger Gehalt?
Das ist einer der häufigsten Irrtümer beim Thema Probezeit: Ein gesetzliches Recht des Arbeitgebers, in der Probezeit weniger zu zahlen, gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann dir kein niedrigeres Einstiegsgehalt aufzwingen, das nach der Probezeit automatisch steigt – es sei denn, du hast dem ausdrücklich im Arbeitsvertrag zugestimmt.
Was viele Arbeitnehmer verwechseln: Das Gehalt kann niedriger sein als das eines erfahrenen Kollegen – aber das liegt an Erfahrung, Qualifikation oder Verhandlungsgeschick, nicht an der Probezeit selbst.
Wann ist ein niedrigeres Probezeit-Gehalt zulässig?
Ein niedrigeres Gehalt in der Probezeit ist dann rechtlich in Ordnung, wenn:
- Es vertraglich vereinbart wurde und nach Ende der Probezeit eine automatische Erhöhung folgt (sog. Bewährungsaufstieg).
- Ein Tarifvertrag eine solche Regelung ausdrücklich vorsieht (z. B. Einstiefstufen in bestimmten Branchen).
- Du als Berufseinsteiger noch keine Erfahrung mitbringst und das Gehalt dem Einstiegsniveau entspricht – ohne Abzug für die Probezeit selbst.
Mindestlohn gilt auch in der Probezeit
Eines ist gesetzlich klar geregelt: Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem ersten Arbeitstag – also auch in der Probezeit. Ab dem 1. Januar 2025 liegt er bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Kein Arbeitgeber darf dir darunter zahlen, egal was im Vertrag steht oder wie der Arbeitsmarkt aussieht.
Wenn dein Stundenlohn in der Probezeit unter dem Mindestlohn liegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit – und du hast Anspruch auf Nachzahlung. Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um zu prüfen, ob dein Nettolohn zum vereinbarten Brutto passt.
Probezeit-Regelungen im Überblick
| Regelung | Details |
|---|---|
| Maximale Dauer | 6 Monate (§ 622 Abs. 3 BGB) |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen (beidseitig) |
| Mindestlohn | Gilt ab Tag 1, derzeit 12,82 €/Std. (Stand 2025) |
| Gehaltsanspruch | Wie im Arbeitsvertrag vereinbart |
| Niedrigeres Probezeit-Gehalt | Nur bei vertraglicher Vereinbarung zulässig |
| Tarifvertrag | Hat Vorrang vor Einzelvertrag, kann Stufen regeln |
| Urlaub | Anteilig ab erstem Tag, voller Anspruch nach 6 Monaten |
| Sonderzahlungen | Abhängig vom Vertrag oder Tarifvertrag |
Typische Gehaltsdifferenz: Probezeit vs. danach nach Branche
In der Praxis vereinbaren manche Arbeitgeber tatsächlich ein etwas niedrigeres Startgehalt mit späterer Anpassung. Die folgende Tabelle zeigt, wie verbreitet das in verschiedenen Branchen ist und wie hoch die typische Differenz ausfällt.
| Branche | Probezeit-Abschlag üblich? | Typische Differenz | Hinweis |
|---|---|---|---|
| IT & Software | Selten | 0–5 % | Fachkräftemangel, starke Verhandlungsposition |
| Handel & Retail | Gelegentlich | 5–10 % | Oft Tarifvertrag, klare Stufenregelungen |
| Pflege & Gesundheit | Selten | 0–3 % | TVöD oder Haustarife regeln Einstieg |
| Handwerk & Produktion | Gelegentlich | 5–8 % | Abhängig von Qualifikation und Tarif |
| Finanz & Versicherung | Selten | 0–5 % | Leistungskomponenten statt Abschläge |
| Gastronomie & Hotellerie | Häufiger | 5–15 % | Tarife oft nicht angewendet, Kontrolle wichtig |
| Öffentlicher Dienst | Nein | 0 % | TVöD/TV-L schreiben Eingruppierung vor |
| Beratung & Consulting | Selten | 0–5 % | Boni statt Grundgehalt-Abschläge |
Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte aus der Praxis. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Vergleiche dein Gehalt mit branchenüblichen Werten in unserer Berufsübersicht.
Rechtlicher Rahmen: Was sagt das Gesetz?
§ 622 BGB – Kündigungsfristen, nicht Gehalt
§ 622 BGB regelt die Kündigungsfristen während der Probezeit – nicht das Gehalt. Er besagt lediglich, dass innerhalb der ersten sechs Monate eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Wer daraus ableitet, der Arbeitgeber dürfe auch weniger zahlen, liegt falsch.
Tarifverträge und Eingruppierung
Wenn in deiner Branche ein Tarifvertrag gilt, kann dieser bestimmte Einstiegsstufen vorsehen, die niedrigere Entgelte in der Anfangszeit ermöglichen. Das ist aber keine Probezeit-Regelung im eigentlichen Sinne, sondern eine Erfahrungs- oder Betriebszugehörigkeitsstufe. Nach Ablauf der Stufe steigt das Gehalt automatisch.
Beispiel: Im öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgt die Eingruppierung nach Qualifikation – die Stufensteigerung hängt von der Betriebszugehörigkeit ab, nicht von der bestandenen Probezeit.
Arbeitsvertrag hat Vorrang
Was im Arbeitsvertrag steht, ist bindend – für beide Seiten. Wenn du ein Gehalt von 3.500 Euro brutto vereinbart hast, muss dein Arbeitgeber das zahlen, auch in Monat eins. Umgekehrt: Wenn du einem niedrigeren Startgehalt zugestimmt hast, ist diese Vereinbarung wirksam, sofern sie den Mindestlohn nicht unterschreitet.
Gehaltsverhandlung in der Probezeit: So gehst du vor
Die Probezeit ist kein Verhandlungsverbot. Du kannst – und solltest – bereits vor Vertragsunterzeichnung über dein Gehalt sprechen. Hier sind die wichtigsten Tipps:
Vor dem Jobantritt
- Verhandle das Gehalt, bevor du unterschreibst. Hast du den Vertrag einmal unterzeichnet, ist deine Verhandlungsposition deutlich schwächer.
- Informiere dich über den Marktwert. Nutze Gehaltsvergleiche für deinen Beruf – etwa in unserer Berufsübersicht.
- Hinterfrage Probezeit-Abschläge. Fragt der Arbeitgeber nach einem niedrigeren Startgehalt, frage konkret nach: Wie hoch ist der Abschlag? Wann und um wie viel steigt es? Steht das im Vertrag?
Während der Probezeit
- Dokumentiere deine Leistungen. Wenn du nach der Probezeit mehr Gehalt verhandeln willst, brauchst du konkrete Argumente.
- Sprich offen über Gehaltserwartungen. Viele Arbeitgeber schätzen Direktheit – auch in der Probezeit.
- Nutze das Probezeit-Gespräch. Am Ende der Probezeit findet oft ein Mitarbeitergespräch statt. Das ist ein guter Zeitpunkt, um Gehaltserhöhungen anzusprechen.
Nach der Probezeit
- Fordere das Besprochene schriftlich ein. Wenn eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit mündlich zugesagt wurde, lass sie im Vertrag oder per E-Mail bestätigen.
- Vergleiche regelmäßig. Der Arbeitsmarkt ändert sich. Wer seinen Marktwert kennt, verhandelt besser.
Häufige Fragen
Darf mein Arbeitgeber in der Probezeit weniger zahlen als vereinbart?
Nein. Der Arbeitgeber ist an den Arbeitsvertrag gebunden. Steht dort ein Gehalt von 3.200 Euro brutto, muss er das zahlen – auch in Monat eins der Probezeit. Eine einseitige Kürzung ist nicht zulässig. Nur wenn im Vertrag ausdrücklich ein niedrigeres Probezeit-Gehalt mit späterer Erhöhung vereinbart wurde, ist das rechtens.
Gilt der Mindestlohn auch in der Probezeit?
Ja, unbedingt. Der gesetzliche Mindestlohn (aktuell 12,82 Euro/Stunde) gilt ab dem ersten Arbeitstag – unabhängig davon, ob du dich in der Probezeit befindest oder nicht. Unterschreitet dein Lohn den Mindestlohn, hast du Anspruch auf Nachzahlung.
Kann ich in der Probezeit über mein Gehalt verhandeln?
Ja. Die Probezeit schließt Gehaltsverhandlungen nicht aus. Der beste Zeitpunkt ist jedoch vor der Vertragsunterzeichnung. Während der Probezeit ist eine Verhandlung möglich, aber taktisch schwieriger – der Arbeitgeber hat in dieser Phase mehr Flexibilität bei einer Kündigung.
Was passiert mit meinem Gehalt nach der Probezeit?
Dein Gehalt ändert sich nach der Probezeit nur, wenn das ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde (z. B. ein automatischer Anstieg) oder du erfolgreich neu verhandelst. Eine automatische Erhöhung gibt es nicht – außer bei tariflichen Stufenregelungen.
Muss eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit im Vertrag stehen?
Ja, wenn sie rechtssicher sein soll. Mündliche Zusagen sind schwer durchzusetzen. Achte darauf, dass eine zugesagte Gehaltserhöhung nach der Probezeit schriftlich festgehalten wird – entweder im Arbeitsvertrag, per Zusatzvereinbarung oder zumindest per E-Mail mit Bestätigung des Arbeitgebers.