Gehalt nach Beruf in Mecklenburg-Vorpommern 2026
Brutto-Monatsgehalt · Vollzeit · 148 Berufe mit Daten
In Mecklenburg-Vorpommern führen Arzt/Ärztin (Uni), Geschäftsführer/in und Innenleiter/in (Bank) die Gehaltsliste an. Der Spitzenwert liegt bei 6.743 € brutto im Monat. Die verlinkten Auswertungen führen zu den kuratierten Berufsseiten mit bundesweitem Vergleich und Methodik.
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Ausgewählte Berufe in Mecklenburg-Vorpommern
FAQ
Häufige Fragen
Was verdient man in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Gehaltsdaten für 148 Berufe. Der bestbezahlte Beruf ist Arzt/Ärztin (Uni) mit einem Median-Bruttogehalt von 6.743 € pro Monat (Vollzeit, 2026). Alle Werte basieren auf amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist der Durchschnittslohn in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Gehälter in Mecklenburg-Vorpommern variieren stark nach Beruf und Qualifikation. Die hier gezeigten Werte sind Median-Brutto-Monatsgehälter für Vollzeitbeschäftigte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (2026). Der Median liegt je nach Beruf zwischen 2.008 € und 6.743 € monatlich.
Welche Berufe verdienen am meisten in Mecklenburg-Vorpommern?
Arzt/Ärztin (Uni) (6.743 €/Mon.), Geschäftsführer/in (6.531 €/Mon.), Innenleiter/in (Bank) (6.246 €/Mon.) gehören zu den bestbezahlten Berufen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Top-10-Liste ist oben auf dieser Seite einsehbar.
Wie aktuell sind die Gehaltsdaten für Mecklenburg-Vorpommern?
Die Daten stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2026) und basieren auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit.
Welche Experten- und Fachkräfte-Gehälter zeigt diese Seite zusätzlich?
Unter „Weitere Top-Gehälter“ erscheinen Experten- und Fachkräfte-Beispiele als Subset ohne Doppelung zur Top-10. Namen aus der Top-10-Liste werden dort nicht erneut aufgeführt. Die Listen basieren auf denselben regionalen Medianwerten für Mecklenburg-Vorpommern.
Entgelttransparenzgesetz 2026: Ihre Rechte
Die Gehaltsdaten für Mecklenburg-Vorpommern basieren auf offiziellen Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz 2026 erhalten Arbeitnehmer erweiterte Rechte auf Gehaltsauskunft. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Sie bereits jetzt Ihr Auskunftsrecht nach § 17 Entgelttransparenzgesetz durchsetzen.
Zum Ratgeber: Entgelttransparenzgesetz 2026 →Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen 2026 →