Gehalt nach Beruf in Bremen 2026
Brutto-Monatsgehalt · Vollzeit · 99 Berufe mit Daten
In Bremen führen Innenleiter/in (Bank), Arzt/Ärztin (Uni) und Industriemeister/in - Qualitätskontrolle die Gehaltsliste an. Der Spitzenwert liegt bei 7.384 € brutto im Monat. Die verlinkten Auswertungen führen zu den kuratierten Berufsseiten mit bundesweitem Vergleich und Methodik.
Top 10 Gehälter in Bremen
Weitere Top-Gehälter für Experten
Subset ohne Doppelung zur Top-10
Weitere Top-Gehälter für Fachkräfte
Subset ohne Doppelung zur Top-10
Ausgewählte Berufe in Bremen
FAQ
Häufige Fragen
Was verdient man in Bremen?
In Bremen gibt es Gehaltsdaten für 99 Berufe. Der bestbezahlte Beruf ist Innenleiter/in (Bank) mit einem Median-Bruttogehalt von 7.384 € pro Monat (Vollzeit, 2026). Alle Werte basieren auf amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist der Durchschnittslohn in Bremen?
Die Gehälter in Bremen variieren stark nach Beruf und Qualifikation. Die hier gezeigten Werte sind Median-Brutto-Monatsgehälter für Vollzeitbeschäftigte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (2026). Der Median liegt je nach Beruf zwischen 2.116 € und 7.384 € monatlich.
Welche Berufe verdienen am meisten in Bremen?
Innenleiter/in (Bank) (7.384 €/Mon.), Arzt/Ärztin (Uni) (7.211 €/Mon.), Industriemeister/in - Qualitätskontrolle (7.161 €/Mon.) gehören zu den bestbezahlten Berufen in Bremen. Die Top-10-Liste ist oben auf dieser Seite einsehbar.
Wie aktuell sind die Gehaltsdaten für Bremen?
Die Daten stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2026) und basieren auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit.
Welche Experten- und Fachkräfte-Gehälter zeigt diese Seite zusätzlich?
Unter „Weitere Top-Gehälter“ erscheinen Experten- und Fachkräfte-Beispiele als Subset ohne Doppelung zur Top-10. Namen aus der Top-10-Liste werden dort nicht erneut aufgeführt. Die Listen basieren auf denselben regionalen Medianwerten für Bremen.
Entgelttransparenzgesetz 2026: Ihre Rechte
Die Gehaltsdaten für Bremen basieren auf offiziellen Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz 2026 erhalten Arbeitnehmer erweiterte Rechte auf Gehaltsauskunft. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Sie bereits jetzt Ihr Auskunftsrecht nach § 17 Entgelttransparenzgesetz durchsetzen.
Zum Ratgeber: Entgelttransparenzgesetz 2026 →Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen 2026 →