Gehalt nach Beruf in Brandenburg 2026
Brutto-Monatsgehalt · Vollzeit · 202 Berufe mit Daten
In Brandenburg führen Arzt/Ärztin (Uni), Abteilungspräsident/in und Geschäftsführer/in die Gehaltsliste an. Der Spitzenwert liegt bei 6.729 € brutto im Monat. Die verlinkten Auswertungen führen zu den kuratierten Berufsseiten mit bundesweitem Vergleich und Methodik.
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Ausgewählte Berufe in Brandenburg
FAQ
Häufige Fragen
Was verdient man in Brandenburg?
In Brandenburg gibt es Gehaltsdaten für 202 Berufe. Der bestbezahlte Beruf ist Arzt/Ärztin (Uni) mit einem Median-Bruttogehalt von 6.729 € pro Monat (Vollzeit, 2026). Alle Werte basieren auf amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit.
Wie hoch ist der Durchschnittslohn in Brandenburg?
Die Gehälter in Brandenburg variieren stark nach Beruf und Qualifikation. Die hier gezeigten Werte sind Median-Brutto-Monatsgehälter für Vollzeitbeschäftigte aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (2026). Der Median liegt je nach Beruf zwischen 1.962 € und 6.729 € monatlich.
Welche Berufe verdienen am meisten in Brandenburg?
Arzt/Ärztin (Uni) (6.729 €/Mon.), Abteilungspräsident/in (6.636 €/Mon.), Geschäftsführer/in (6.486 €/Mon.) gehören zu den bestbezahlten Berufen in Brandenburg. Die Top-10-Liste ist oben auf dieser Seite einsehbar.
Wie aktuell sind die Gehaltsdaten für Brandenburg?
Die Daten stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2026) und basieren auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit.
Welche Experten- und Fachkräfte-Gehälter zeigt diese Seite zusätzlich?
Unter „Weitere Top-Gehälter“ erscheinen Experten- und Fachkräfte-Beispiele als Subset ohne Doppelung zur Top-10. Namen aus der Top-10-Liste werden dort nicht erneut aufgeführt. Die Listen basieren auf denselben regionalen Medianwerten für Brandenburg.
Entgelttransparenzgesetz 2026: Ihre Rechte
Die Gehaltsdaten für Brandenburg basieren auf offiziellen Statistiken des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Mit dem neuen Entgelttransparenzgesetz 2026 erhalten Arbeitnehmer erweiterte Rechte auf Gehaltsauskunft. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Sie bereits jetzt Ihr Auskunftsrecht nach § 17 Entgelttransparenzgesetz durchsetzen.
Zum Ratgeber: Entgelttransparenzgesetz 2026 →Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen 2026 →