Check dein Gehalt

STADT · DATENSTAND 2026

Gehalt als Stufenplanbeauftragter/Stufenplanbeauftragte in Duisburg 2026

Stufenplanbeauftragter/​Stufenplanbeauftragte

Vergleiche den Median in Duisburg mit dem bundesweiten Gehaltsniveau.

Amtliche Daten · Vollzeit · Brutto-Monatsgehalt

Median · Brutto · Monat

6.004 € -15 % ggü. DE
Duisburg

Gehaltsband · Vollzeit · Brutto/Monat

Unteres Viertel4.357 € Median6.004 €
Interaktive Berechnung

Wie viel bleibt von 6.004 € brutto netto übrig?

Finde heraus, was du als Stufenplanbeauftragter/Stufenplanbeauftragte in der Stadt Duisburg netto ausgezahlt bekommst.

Nettolohn berechnen →

Kurzfazit: Stufenplanbeauftragter/Stufenplanbeauftragte in Duisburg

In Duisburg beträgt der Median für Stufenplanbeauftragter/Stufenplanbeauftragte 6.004 € brutto im Monat. Das liegt 15 % unter dem Bundesmedian. In der regionalen BA-Auswertung sind 887 sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte enthalten.

Vergleich zu Deutschland

Deutschlandweit liegt der Median bei 7.034 €; Duisburg liegt 15 % unter dem Bundeswert.

ALTER

Gehalt nach Altersgruppe

25–54
5.676 €

BRANCHE

Gehalt nach Branche

produzierendes Gewerbe ohne Bau
7.378 €
Erbringung wirtschaftl. Dienstleistungen
6.479 €

Alle Berufe in Duisburg ansehen →

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Stufenplanbeauftragter/Stufenplanbeauftragte in Duisburg?

Das mittlere Brutto-Monatsgehalt (Median) für Stufenplanbeauftragter/Stufenplanbeauftragte in Duisburg beträgt 6.004 € (Vollzeit).

Verdient man als Stufenplanbeauftragter/Stufenplanbeauftragte in Duisburg mehr oder weniger als im Bundesdurchschnitt?

In Duisburg liegt der Median bei 6.004 € brutto pro Monat. Damit liegt das Gehalt unter dem Bundesdurchschnitt von 7.034 € (eine Abweichung von -15 %).

Weitere Vergleiche für Stufenplanbeauftragter/Stufenplanbeauftragte in Duisburg

Gehaltsdaten: Quelle: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: 2026). Eigene Berechnungen auf Basis der Daten der BA. Weitere Infos: Entgeltatlas 2026 & Destatis. Alle Angaben beziehen sich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit (Bruttomonatsgehalt, Median). Kein offizielles Angebot der Bundesagentur für Arbeit oder des Statistischen Bundesamts.